Respekt. Vertrauen. Gemeinsames Lernen. Jade Hochschule. Symbole von Kameras und Handys, die durchgestrichen sind.

Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Eine Information des Datenschutzmanagements 

Lehrveranstaltungen und andere Hochschulveranstaltungen leben vom offenen wissenschaftlichen Austausch und von einem vertrauensvollen Lehr- und Lernumfeld. Studierende, Lehrende und weitere Hochschulangehörige müssen darauf vertrauen können, dass ihre Wortbeiträge, ihr gesprochenes Wort und ihr Erscheinungsbild nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage aufgezeichnet oder unbefugt weitergegeben und veröffentlicht werden.

Die Anfertigung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ist daher vorab auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Für Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen durch Lehrende gilt insbesondere die „Ordnung zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen gemäß § 17 Abs. 6 NHG“, Stand 01.04.2026. Auch Aufnahmen durch Studierende sowie durch andere Personen in Lehrveranstaltungen, Besprechungen und sonstigen hochschulbezogenen Situationen müssen rechtlich zulässig sein. Eine Aufnahme ist nicht allein deshalb zulässig, weil sie technisch möglich ist oder mit einem privaten Gerät angefertigt wird. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss diese wirksam und freiwillig erteilt worden sein. Daneben können weitere rechtliche Voraussetzungen und Beschränkungen zu beachten sein.

Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, welches technische Gerät verwendet wird. Erfasst sind insbesondere Smartphones, Tablets, Notebooks, Smartwatches, Datenbrillen (Smart Glasses) und sonstige Aufnahmegeräte. Auch eine unauffällige oder automatisierte Aufzeichnung ist rechtlich nicht anders zu beurteilen als eine offen angefertigte Aufnahme.

Unerlaubte Aufnahmen können das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort und weitere Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen. Je nach Art und Umständen der Aufnahme kommen zudem datenschutzrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen in Betracht. Insbesondere die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes kann nach § 201 StGB strafbar sein.

Studierende, Lehrende und alle weiteren Hochschulangehörigen sind daher aufgefordert, vor der Anfertigung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen einzuholen und die Rechte der betroffenen Personen zu respektieren. Festgestellte unerlaubte Aufnahmen sollen der zuständigen Stelle der Hochschule gemeldet werden, damit der Sachverhalt geprüft und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Die Jade Hochschule setzt sich für einen respektvollen Umgang und den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Hochschulangehörigen ein. 
Ein vertrauensvolles Lehr-, Lern- und Arbeitsumfeld setzt voraus, dass diese Rechte auch im Umgang mit digitalen Aufnahmetechnologien gewahrt werden.

Datenschutzmanagement der Jade Hochschule am 23.10.26, in Jade Connect

Respekt. Vertrauen. Gemeinsames Lernen. Jade Hochschule. Symbole von Kameras und Handys, die durchgestrichen sind. Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Eine Information des Datenschutzmanagements 

Courses and other university events thrive on open academic exchange and a trusting teaching and learning environment. Students, teaching staff and other members of the university must be able to trust that their contributions, spoken words and appearance will not be recorded without an appropriate legal basis or shared and published without authorization.

Before any photographs, audio recordings or video recordings are made, their legal admissibility must therefore be assessed. Recordings of courses by teaching staff are governed in particular by the “Regulations on the Recording of Courses pursuant to Section 17(6) of the Lower Saxony Higher Education Act (NHG)”, version dated 1 April 2026. Recordings made by students or other persons during courses, meetings and other university-related situations must likewise be legally permissible. A recording is not permissible merely because it is technically possible or is made using a personal device. Where consent is required, it must have been given validly and voluntarily. Additional legal requirements and restrictions may also apply. These principles apply regardless of the technical device used. This includes, in particular, smartphones, tablets, laptops, smartwatches, smart glasses and other recording devices. An inconspicuous or automated recording is subject to the same legal assessment as a recording made openly.

Unauthorized recordings may infringe a person’s right to their own image, their right to their spoken words and other personal rights. Depending on the nature and circumstances of the recording, consequences under data protection law and criminal law may also apply. In particular, the unauthorized recording of words spoken in a non-public setting may constitute a criminal offence under Section 201 of the German Criminal Code (StGB).

Students, teaching staff and all other members of the university are therefore requested to check the legal requirements before making photographs, audio recordings or video recordings, obtain any required consent and respect the rights of the persons concerned. Any unauthorized recordings that are identified should be reported to the responsible office at the university so that the matter can be reviewed and appropriate action taken where necessary.

Die Jade Hochschule setzt sich für einen respektvollen Umgang und den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Hochschulangehörigen ein. 
Ein vertrauensvolles Lehr-, Lern- und Arbeitsumfeld setzt voraus, dass diese Rechte auch im Umgang mit digitalen Aufnahmetechnologien gewahrt werden.



Datenschutzmanagement der Jade Hochschule am 23.10.26, in Jade Connect