Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Jade Hochschule ist bemüht, diese Moodle-Website (https://moodle.jade-hs.de), so weit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung wurde am 10.07.2024 erstellt und bezieht sich auf Moodle in der Version: 4.1.11+

Letzte Überprüfung: 10.07.2024

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Website ist wegen der unten genannten Ausnahmen leider nur teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung aktuell leider nicht vollständig barrierefrei:

  • Besonderes Merkmal der Lernplattform ist die Erstellung von Kursen durch Lehrende und anderen Kursverantwortlichen, sodass viele verschiedene Personen Lehrmaterialien zur Lernplattform Moodle beitragen. Daher weisen die in Moodle abgelegten Informationen keine einheitliche Barrierefreiheit auf.
  • Die Jade HS ist bemüht, Kursverantwortliche zur Barrierefreiheit zu sensibilisieren und zu schulen. Wegen der vielen Beteiligten wird die Umsetzung aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Folgende Erfolgskriterien Stufe AAA nach WCAG 2.1 werden nur teilweise erfüllt:
  • Kontraste: Teilweise mangelnde Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe
  • Re-Authentifizierung: Wenn eine Sitzung in Kürze abläuft, wird ein Warndialog angezeigt, der es ermöglicht, die Sitzung zu verlängern. Die Anzahl der Verlängerungen ist nicht begrenzt. Der Warndialog wird 20 Minuten vor Ablauf der Sitzung angezeigt.
  • Zeitüberschreitungen beziehen sich auf das Überschreiten der Sitzungszeit, die für das System auf zwei Stunden eingestellt ist. Die Benutzer werden gewarnt, ihre Sitzung zu aktualisieren, bevor sie abgemeldet werden. In den meisten Fällen werden bereits eingegebene Entwürfe gespeichert und wiederhergestellt, wenn der Benutzer seine Tätigkeit wieder aufnimmt.
  • Link-Zweck: Die meisten Links sind über den Linktext eindeutig identifizierbar. Es gibt jedoch einige bekannte Bereiche, in denen der Zweck des Links nicht nur durch den Linktext erkannt werden kann:
    • Links zum Bearbeiten, Löschen, Antworten in einer Liste von Beiträgen innerhalb einer Foren-Diskussion.
    • Die Buchstaben-Links zum Filtern einer Liste nach Vor- oder Nachnamen ergeben aus dem Kontext heraus keinen Sinn.
  • Zielgröße: Manche Steuerelemente und anklickbare Ziele sind nicht groß genug.
  • Aussprache: Moodle bietet keine generelle Ausspracheunterstützung. Nutzer_innen können ihre Inhalte jedoch so gestalten, dass sie dieses Kriterium erfüllen, einschließlich Markierungen, automatischer Verlinkung von Glossaren und der Möglichkeit, dass Nutzer_innen zusätzliche Inhalte hinzufügen können.
  • Fehlervermeidung: Mechanismen zur Validierung von Formularen ermöglichen es Nutzern, ihre Eingaben beim Ausfüllen eines Formulars zu korrigieren. An manchen Stellen verhindern Bestätigungsdialoge oder -seiten, dass Benutzer versehentlich eine irreversible Aktion durchführen (z. B. das Löschen von Daten usw.). Es gibt jedoch einige Fälle, in denen eine unumkehrbare Aktion keine vorherige Bestätigungsaufforderung erfordert, wie z. B. die Gewährung zusätzlicher Aufgabenversuche für Studierende.
Angewandte Bewertungsmethoden

Die Daten wurden dem offiziellen Bericht über die Konformität mit der Barrierefreiheit übernommen, welches auf einer Prüfung der offiziellen Moodle-Seite Version 4.2 durch Grackle Docs (ehem. AbleDocs) basiert. Die hier gegebenen Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und stellen keinen rechtlich verbindlichen Anspruch dar.

Folgende Bewertungsmethoden werden im Bericht genannt: „AbleDocs hat im Januar 2024 eine Erklärung zur Konformität mit den WCAG 2.1 Level AA abgegeben. AbleDocs hat das Zugänglichkeitsaudit für Moodle 4.2 durchgeführt. [...] Die Bewertung wurde gemäß der WCAG-Evaluierungsmethodik (WCAG-EM) durchgeführt. Die Prüfung wurde manuell durchgeführt und durch das AbleDocs-Team von Zugänglichkeitsprüfern gegengeprüft, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Kommentare gültig und umfassend sind.

Separate externe Tests des Moodle LMS wurden auch von einer Gruppe geschulter Tester mit Zugänglichkeitsanforderungen durchgeführt, um die Abdeckung des Systems zu erhöhen.

Die folgenden Tools und Anwendungen wurden im Rahmen der Prüfung verwendet:

  • Desktop-Browser
    • Google Chrome
    • Firefox
  • Bildschirmleser
    • JAWS
    • NVDA
  • Andere Tools
    • Wave
    • NU HTML-Prüfer“

Link zum vollständigen Konformitätsbericht von Moodle.

In Deutschland wurde die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassen und legt die technischen Standards zur barrierefreien Gestaltung fest. Die meisten Prüfschritte entsprechen den Richtlinien der WCAG 2.1. Einige Prüfschritte messen darüber hinaus Anforderungen, welche die EN 301 549 zusätzlich erhebt. Eine vollständige Prüfung der oben genannten Website nach BITV-Kriterien steht noch aus.

Die Prüfung bezieht sich auf die Core-Elemente von Moodle und deckt keine zusätzlich installierten Plugins ab.

Barrieren melden

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von https://moodle.jade-hs.de/ benachteiligt zu sein oder sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte schreiben Sie an den Service Lehr- und Lernsysteme (moodlesupport@jade-hs.de).

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Jade Hochschule Wilhelmshaven, Oldenburg, Elsfleth
Service Lehr- und Lernsysteme
Friedrich-Paffrath-Str. 101
26389 Wilhelmshaven
Telefon: 04421-985-0

Schlichtungsverfahren

Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen gibt es eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es darum, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand. Auf der Internet Seite der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung finden Sie weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle auch unter folgender Adresse:

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Schlichtungsstelle
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511/120-4007
Fax: 0511/120-99-4036


Zuletzt geändert: Donnerstag, 11. Juli 2024, 09:52